Museum
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Wir haben gerade unseren Innenminister und unseren Polizeipräsidenten beim Verfassungsschutz angezeigt.
Bzw. das, was dem verfahrenstechnisch am nächsten kommt:
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen fortgesetzter und ausgeweiteter Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Wem das alles zu juristisch ist, der Gedanke dahinter ist ganz einfach:
Auch in Baden-Württemberg gilt das deutsche Grundgesetz.
Tempo 30 als Standard, Tempo 50 als Ausnahme. Das gilt jetzt in norwegischen Kommunen. 🤩
Wollen Behörden in Norwegen in geschlossenen Ortschaften höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h erlauben, müssen sie künftig nachweisen, dass dies die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. 👉 Außerdem muss u.a. eine baulich getrennte Radspur vorhanden sein.
Ein Vorbild für Deutschland? 💡