Der RDSB

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Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte überwacht als unabhängige, eigenständige Datenschutzaufsicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
#Datenschutz #DSGVO #ÖRR
Für persönliche Fragen, Hinweise oder Beschwerden, wenden Sie sich bitte über unsere Website an uns: https://www.rundfunkdatenschutz.de/kontakt/.
RDSBDer Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Websitehttps://www.rundfunkdatenschutz.de
Datenschutzerklärunghttps://www.rundfunkdatenschutz.de/datenschutzerklaerung/
Am 1. Dezember 2025 ist der durch den siebten Medienänderungsstaatsvertrag geänderte Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Die §§ 31j ff. MStV legen nunmehr Stellung, Aufgaben und Befugnisse des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten fest. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist durch gesetzliche Zuweisung zuständige Aufsichtsbehörde für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio sowie ihre Beteiligungsunternehmen.
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht.
https://www.mdr.de/rundfunkdatenschutz/infothek/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht_zweitausendvierundzwanzig-100.html
Download: Tätigkeitsbericht 2024 des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF | MDR.DE

Tätigkeitsbericht 2024 des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz

Dass #Forschung und #Datenschutz keine Gegensätze sein müssen, war heute das Thema des 25. Wiesbadener Forum Datenschutz. Was zu tun ist, um beide miteinander in Einklang zu bringen, ist auch für #Journalismus und Datenschutz im #ÖRR wichtig.