Am 1. Dezember 2025 ist der durch den siebten Medienänderungsstaatsvertrag geänderte Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Die §§ 31j ff. MStV legen nunmehr Stellung, Aufgaben und Befugnisse des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten fest. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist durch gesetzliche Zuweisung zuständige Aufsichtsbehörde für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio sowie ihre Beteiligungsunternehmen.
| RDSB | Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte |
| Website | https://www.rundfunkdatenschutz.de |
| Datenschutzerklärung | https://www.rundfunkdatenschutz.de/datenschutzerklaerung/ |


