Gestern ist in der NVwZ meine Anmerkung zum mE falschen Urteil des VG Hamburg zum Einsatz von #Gesichtserkennung im Rahmen der Ermittlungen um #G20HH erschienen:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnvwz%2F2020%2Fcont%2Fnvwz.2020.852.1.htm&pos=7
In kurz: Staatliche Gesichtserkennung ohne Spezialrechtsgrundlage ist verfassungswidrig.
