Aus dem Saal gelacht:
https://taz.de/Urteil-des-Landgerichts-Flensburg/!6168839/
Es ist eine große Schlappe für die Strafverfolgungsbehörden, die versuchen, die ehemalige Klimagruppe Letzte Generation nach Paragraf 129 zu einer kriminellen Vereinigung erklären zu lassen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Landgericht Flensburg einen solchen Vorwurf gegen eine Ex-Aktivistin der Gruppe nicht zur Verhandlung zugelassen.
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In einem über 40-seitigen Beschluss begründen die drei Richter:innen der Staatsschutzkammer am Landgericht Flensburg jetzt, warum sie es für überzogen halten, den Vorwurf gegen Klimaaktivist:innen zu erheben, die zivilen Ungehorsam betreiben. Insbesondere weisen sie dabei den Vorwurf zurück, die Aktionen der Letzten Generation seien eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit gewesen. Eine solche müssten die Aktionen aber darstellen, damit die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung gelten könnte.
Zur Kalibrierung im Bezug auf Demonstrations- und Aktionsrecht auch noch einmal ein Hinweis auf 1 BvR 233/81,
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-37528-7_22https://cdn.mohrsiebeck.com/ff,d5884aa9f84620b715bb1f668621da.pdfhttps://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/562070/versammlungsfreiheit-40-jahre-brokdorf-beschluss/und schwacher Artikel, aber https://de.wikipedia.org/wiki/Brokdorf-BeschlussDas Demonstrationsrecht hat Verfassungsrang und ist sehr weiträumig auszulegen. Es ist bezeichnend, daß die Generation, die gegen Atomkraft protestiert und diesen Beschluß erstritten hat, jetzt an der Macht, in die Gegenrichtung rudert.
Es geht noch immer um dieselbe Sache: Den Erhalt der Erde als bewohnbarer Planet – ein Grundrecht für jeden Menschen.