Radfahrerin totgefahren: Autofahrer muss 5.000 Euro Strafe zahlen

Ein Autofahrer fuhr bei Rot über eine Ampel und stieß in voller Fahrt gegen eine Radfahrerin. Die Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Nun sprach das Amtsgericht Mühlhausen den Mann wegen fahrlässiger Tötung schuldig.

mdr.de

@heike_davonradlerin

> Die Ampel stand laut Gutachter schon vier Sekunden auf Rot, als das Auto die Haltelinie erreichte

> Der Angeklagte habe die sich ändernden Ampelfarben nicht wahrgenommen und sei ungebremst über die rote Ampel gefahren, hieß es im Urteil.

> Der Mann hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. […] Zum Unfallhergang erklärte er, dass die Ampel auf Gelb gesprungen sei. Er habe gedacht, es noch rechtzeitig über die Kreuzung zu schaffen.

Das passt doch auch alles nicht so richtig zusammen. Er sagt selbst, dass er dachte, er schaffts noch bei gelb. Gutachter sagt: Bei Erreichen der Haltelinie war's schon 4 Sekunden rot. Richterin: Fahrer hat wohl die Farbänderung nicht wahrgenommen. 🤡

Bei Gelb hat man anzuhalten, wenn das vernünftig möglich ist. "Noch schaffen" ist... nicht das.

@flxtr @heike_davonradlerin

@wonka Jap. Das meine ich. Er gibt zu, dass er es ganz bewusst drauf angelegt hat. Das ist erstmal fahrlässig. Aber dann ist es für mich null Glaubhaft, dass e währenddessen nicht mitbekommen haben will, dass die Ampel auf Rot ging.
Also entweder hat er ein arges Wahrnehmungsproblem oder er ist vorsätzlich bei Rot gefahren.
@heike_davonradlerin