Ein Lehrer in Sachsen-Anhalt warnt im Unterricht vor der AfD. Die Partei protestiert, das Schulamt mahnt ihn ab. Wie neutral muss ein Lehrer sein?

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Auf seinem Laptop zeigt Heckel seinen Schülern mehrere Quellen, darunter den Bericht von Correctiv über das Geheimtreffen von AfD und Rechtsextremen in Potsdam. Heckel sagt:
„Ich will, dass meine Schüler verstehen, dass die AfD eine Politik macht, die gegen ihre eigenen Interessen geht.“
Heckel ist das, was man einen engagierten Lehrer nennen könnte. In seiner Freizeit klappert er Bauunternehmer ab, damit sie Material für sein Schulprojekt sponsern. Aber er ist auch einer, der seine Vorgesetzten nervt, weil er findet: Für die Verteidigung der Demokratie kann es nur einen Weg geben. Und der hat mit Neutralität nichts zu tun.
Vier Wochen nachdem die Schüler Heckel nach seiner Wahlentscheidung befragt haben, erhält er Post vom Schulamt. Er habe gegen die „Neutralitätspflicht“ verstoßen, heißt es da. Heckel habe sich nicht „paritätisch“ mit den verschiedenen Parteien auseinandergesetzt. Heckel habe seine Schü­le­r*in­nen nicht zur Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen. Deswegen „wird beabsichtigt, Ihnen eine Abmahnung auszusprechen“.
Es ist das erste Mal, dass das Schulamt in Halle einen Lehrer abmahnt, weil er mit einer Aussage über die AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben soll. Auch im Rest Deutschlands dürfte das bisher kaum vorgekommen sein.
Im Oktober 2025, ein halbes Jahr nach der umstrittenen Unterrichtsstunde, verhandelte das Arbeitsgericht Magdeburg zum ersten Mal über Heckels Klage gegen die Abmahnung. Das Schulamt hat ihm angeboten, sie nach einem halben Jahr aus seiner Personalakte zu löschen. Heckel aber reicht das nicht. Er will, dass das Schulamt die Abmahnung zurücknimmt.
„Diese Klage kotzt mich wahnsinnig an. Aber es geht nicht um mich. Ich will, dass festgestellt wird, dass Lehrer solche Sätze nicht nur sagen dürfen, sondern sagen müssen.“
 Wenn Max Heckel in der ersten Instanz verliert, sagt er, geht er in die nächste
„Eine Neutralitätspflicht, so wie das Schulamt sie definiert, gibt es nicht für Lehrer.“
Andreas Petrik, Professor für Politikdidaktik an der Uni Halle. Lehrkräfte seien dem Grundgesetz verpflichtet und damit per se nicht neutral. Wenn Schü­le­r*in­nen ihren Lehrer so spontan ansprechen, wie bei Heckel, dann könne man nicht erwarten, dass der Lehrer den Gesamtüberblick über alle Parteien gebe.
Für die Hauptverhandlung hat das Gericht einen Termin im November angesetzt, nach der Landtagswahl. Vielleicht stellt die AfD dann den Kulturminister. Die gesamte Reportage von taz-Redakteurin Anne From lest ihr wie immer ohne Paywall 👉 https://taz.de/Neutralitaetsdebatte-in-der-Schule/!6179783
Neutralitätsdebatte in der Schule: Herr Heckel und die AfD

Ein Lehrer in Sachsen-Anhalt warnt im Unterricht vor der AfD. Die Partei protestiert, das Schulamt mahnt ihn ab. Wie neutral muss ein Lehrer sein?

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