So, wie war das jetzt mit der sogennannten Pflegereform? Fangen wir beim #Personal an: (Im Wortlaut aus dem Beschlusstext)

Als Beitrag zur #Entbürokratisierung und zum Zeichen für eine neue #Vertrauenskultur in der #Pflege werden mit diesem Gesetz die Regelungen zur tariflichen Entlohnung im #SGB XI für einen Zeitraum von vier Jahren in ihrer Anwendung sowohl als Zulassungsvoraussetzung
als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen ausgesetzt.

Maßnahmen auf der Ausgabenseite umfassen insbesondere eine Reduzierung des Beitrags der #Pflegeversicherung für künftige #Rentenansprüche von Pflegepersonen

Maßnahmen auf der Einnahmenseite umfassen insbesondere die Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung auch für Minijobs sowie eine Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.