"Es geht um mehr als 2,3 Millionen €.
In dem Verfahren ist die #afd gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab"

"Bestimmte Zuwendungen dürfen Parteien nicht annehmen -insbesondere Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sowie erkennbar weitergeleitete Spenden. Genau solche Strohmannspenden wirft die Bundestagsverwaltung der afd vor"
#Parteispenden
https://www.berliner-zeitung.de/article/strohmann-verdacht-bei-afd-grossspende-partei-zieht-vor-gericht-10034888

Urteil: AfD verliert Verfahren um Millionenspende

Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich mit der Frage, wer hinter den AfD-Plakaten im letzten Bundestagswahlkampf steckt. Die Partei klagt auf Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro.

Berliner Zeitung