#Sudoku oder: Rätsel um die #umsatzsteuer

Die Heftchen zählen als periodische Druckschriften zwar nicht zu den Büchern, sind aber in der Umsatzsteuer ermäßigt.

Was die Bücher angeht, hat der #EuGH entschieden, dass diese nicht ermäßigt sind. Ein Buch habe nämlich einen „hauptsächlich aus Buchstaben bestehenden Text“ zu enthalten.

Mir scheint, als werden wir künftig in unseren Rätselbüchern neben Zahlenrätsel auch wieder klassische Textaufgaben finden...

Quelle: EuGH, 01.08.2025 - C-375/24