Es ist unerträglich ungerecht, dass es für die Leistungen an #Überlebende einer #Vergewaltigung darauf ankommen soll, ob sie betäubt wurden oder nicht.
Aber eigentlich ist der Unterschied zwischen #Unfallversicherung und #Krankenversicherung auch sonst stossend unfair und überkommen.
https://www.srf.ch/news/dialog/nach-fall-pelicot-folgen-einer-vergewaltigung-sollen-als-unfall-gelten

Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen: Unfallversicherung soll zahlen
Wer zum Beispiel mit K.-o.-Tropfen vergewaltigt wurde, bekommt in der Schweiz nichts von der Unfallversicherung.
Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)