Bundesjustizministerin Hubig will das Schwarzfahren entkriminalisieren

Wer beim Schwarzfahren erwischt wird und das Bußgeld nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das "Erschleichen von Leistungen" soll strafrechtlich neu bewertet werden.

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Justizministerin Hubig will das Schwarzfahren entkriminalisieren

Wer beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das "Erschleichen von Leistungen" soll strafrechtlich neu bewertet werden.

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Im Gegenzug sollten Verkehrsgefährdungen per Kfz zum Straftatbestand aufgewertet werden. Eine Farce was für Aktionen als Ordnungswidrigkeit bagatellisiert werden.

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Und: Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden (Ermessensspielraum) – Straftaten hingegen schon.