Männer zwischen 17 und 45: besorgt Euch einen Pass, bevor die Regierung Euch das verbietet!

Es gab schon immer gute Gründe sich einen Pass zuzulegen, denn nur mit diesem kann mensch halbwegs problemlos die EU verlassen.

In den letzten tagen machte eine Regelung die Runde, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die BRD länger als drei Monate, nur mit Genehmigung der Bundeswehr verlassen dürfen (§ 3 Abs. 2 WPflG).

Eine versteckte Regelung in § 7 Passgesetz sollte dabei nicht übersehen werden, denn wer "als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des WPflG erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die BRD für länger als drei Monate verlassen will", hat nicht nur keinen Anspruch auf einen Reisepass, sondern dieser ist zwingend zu versagen.

Wir leben in einer Zeit in der es sicherer sein dürfte, immer einen gültigen Reisepass zu besitzen. So hat man zumindest eine bessere Möglichkeit ggf die EU verlassen zu können, als ohne Pass.

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

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@breakdownthewalls Die Regel im Passgesetz gibt's jetzt aber auch schon seit Jahrzehnten. Hat nie dazu geführt, dass irgendein Bürgeramt Probleme gemacht hätte, einen Pass auszustellen.

@HeptaSean

Es geht nicht darum wie lange es die Norm schon gibt, sondern um das Zusammenspiel mit der Neuregelung des Ausreiseverbots für Männer, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich das nicht haben genehmigen lassen.

Weil etwas in der Vergangenheit hingenommen und nicht kontrolliert wurde, bedeutet nicht, dass nicht künftig die SPD, die CDU oder auch die AfD auf die Idee kommen können, die Umsetzung der Regelung auch des Passgesetzes scharf zu schalten.

Wenn schon SPD/CDU die Neuregelung der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte heimlich, still und leise ins Gesetz einbauen, wird doch kaum einer glauben, dass die Bundesregierung nicht künftig von bestehenden Gesetzen auch Gebrauch machen wird.

Dann kann sie sagen: aber wir haben doch im Parlament die Gesetze demokratisch beschlossen, Ihr hättet das alles vorher wissen können- und müssen, liebe Bürger:innen!

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@breakdownthewalls Auch die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte ist nicht neu. Die war nur seit 2011 ausgesetzt. Vorher hätte sich eigentlich jeder der älteren Semester eine solche Genehmigung holen müssen. Haben, glaube ich, sehr, sehr wenige gemacht. Aber das wurde nicht heimlich still und leise ins Gesetz geschrieben, sondern stand da schon seit Ewigkeiten drin.
@breakdownthewalls Ja, eine AfD-Regierung könnte alles mögliche tun. Sich einen gottverdammten Pass geholt zu haben, hilft gegen fast nichts davon. Das ist doch hilflose urteutsche Bürokraten-Kacke.

@HeptaSean

Ein Reisepass ist für jene Menschen die gerne auch die EU verlassen möchten, vielleicht weil sie angesichts anderer rechtsextremer Regierungen in den EU, lieber ins außereuropäische Ausland gehen wollen (zugegeben, eine Option die am Ende vielleicht nicht Millionen Menschen ergreifen werden), kann existenziell sein.

Ich würde das nicht so leicht von der Hand wischen. ab 1933 wären hunderttausende Jüdinnen und Juden und andere Verfolgte froh gewesen, hätten sie über gültige Reisepapiere verfügt.

@breakdownthewalls Im Zweifel sind mehr Dokumente wahrscheinlich immer besser als weniger. (Naja, manchmal auch nicht, aber dann kann man sie immer noch vernichten.)

Ich würde _hoffen_, dass andere Länder von hier Flüchtende auch ohne Papiere rein lassen, wenn es zu schlimm wird.

Ich würde _befürchten_, dass sie selbst mit Pass und anderen Papieren eventuell einfach ein Visum verweigern.

@HeptaSean

Was neu ist, dass die Genehmigungspflicht auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls eingeholt werden muss.

Das ist die "Neuregelung" die seit dem 01.01.2026 gilt!

EDIT:

Danke für den Hinweis @HeptaSean

In der bisherigen Fassung entstand der falsche Eindruck, eine solche Regelung sei vollkommen neu. Das stimmt tatsächlich nicht. Schon vor 2011 galt eine solche Genehmigungspflicht.

Allerdings wurde das Inkraftsetzen der jetzt seit dem 01.01.2026 geltenden Regelung tatsächlich nicht offen kommuniziert.

https://www.buzer.de/gesetz/5521/al0-13454.htm

Fassung § 3 WPflG a.F. bis 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

Text § 3 WPflG a.F. in der Fassung vom 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

@breakdownthewalls Nein, das stimmt schlicht nicht! Die Einschränkung auf den Spannungs- und Verteidigungsfall stand da eben erst seit 2011. *Vorher* war die Regelung schon *genau* so, wie sie jetzt wieder ist.

@HeptaSean

Wenn das so ist, bitte ich um Entschuldigung und lese selbst nochmal nach!

@breakdownthewalls Gerne hier mal beispielsweise in der Version von 1995 nachlesen, dass mehr als drei Monate vom Kreiswehrersatzamt hätten genehmigt werden müssen – völlig ohne Einschränkung auf den Spannungs- und Verteidigungsfall (die erst für den „Freiwilligen Wehrdienst“ 2011 erfunden/rein geschrieben wurde).
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf