Die Frage, ob Urlaubstage aus dem Vorjahr verfallen, sorgt pünktlich zum Frühjahr für Stress. Doch die alte Drohung mit dem 31. März ist juristisch meist eine Luftnummer, da dein Arbeitgeber heute in einer strikten Hinweispflicht steht. #arbeitsrecht #resturlaub #urlaubsanspruch #bundesarbeitsgericht #arbeitnehmerrechte #bueroalltag #karrieretipps #urlaubsgesetz
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