RE: https://sueden.social/@kinghaunst/116347666815964137

Ich weiß zu wenig über das Thema #Aufenthaltserlaubnis:

„Viele Menschen haben, auch wenn sie das vielleicht bislang selbst nicht wissen oder beantragt haben, durchaus noch Anspruch auf andere Aufenthaltserlaubnisse erworben, sei es als Fachkraft oder beispielsweise wegen langem Aufenthalt und Integration. Das bedeutet, sie haben ein #Aufenthaltsrecht in Deutschland, unabhängig davon, wie die Situation in Syrien ist.“

Timmo Scherenberg, seit 2005 Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrat

„Zu wenig Wissen“ ist eigentlich nicht der Punkt, eher, „nicht auf dem Schirm haben“, vor allem nicht im Zusammenhang.

Was sagt denn #Wikipedia?

„[…] Ein Ausländer kann […] von der Ausländerbehörde verlangen, dass ihm trotz gültiger #Aufenthaltserlaubnis eine andere AE mit [anderer] Rechtsgrundlage erteilt wird. Denkbar ist sogar, mehrere #Aufenthaltstitel gleichzeitig zu besitzen, weil jeder von ihnen andere Rechte gewährt.“

Grund einer #Aufenthaltserlaubnis kann sein:

der #Aufenthalt
- zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16-17a)
- zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21)
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26)
- aus familiären Gründen (§§ 27-36)
- für Ex-Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU (§§ 37-38a)

#Aufenthaltstitel sind:

- (befr.) #Visum
- (befr.) #Aufenthaltserlaubnis
- (befr.) Blaue Karte EU
- (unbefr.) #Niederlassungserlaubnis
- (unbefr.) Erlaubnis zum #Daueraufenthalt-EU

Weitergelesen zu: #Freizügigkeit #Personenfreizügigkeit #Freizügigkeitsgesetz

Ist schon sehr anders, nur die jeweilige Entwicklung mitzubekommen oder jetzt kompakt nachzulesen.

Wie ich einleitend sagte:
Übel, die Zusammenhänge nicht auf dem Schirm zu haben.