📌 Altlasten haften mit
Das OVG Saarland: Wer Betrieb, Name und Auftritt fortführt, kann für alte Umweltkosten haften – selbst bei bloßer Miete der Hallen. Behörden dürfen die Summe direkt beim Nachfolger eintreiben. #Unternehmenskauf #Haftung #Altlasten #Insolvenz

https://www.ra-kotz.de/haftung-bei-der-firmenfortfuehrung-wer-fuer-altlasten-nach-der-uebernahme-zahlt.htm