#gelogen #klingbeil #einkommenssteuer #splitting
Lasst euch nicht verarschen!

Bei der Berechnung der Einkommensteuer zählt immer das GEMEINSAME Einkommen.

MIT Splitting wird der - niedrigere - Lohnsteuersatz des HALBEN (egal, wer was verdient) Einkommens auf das ganze Einkommen angewendet.

OHNE Splitting wird der höhere Satz des gesamten GEMEINSAMEN Einkommens genommen.

A 79.999 €, B 1 €
mit 20% - 16.000 Steuer
ohne 27% - 21.600 Steuer

Klingbeil versucht einer Steuererhöhung!

Klar, dass dann der zweite Partner mehr arbeiten muss um das gleiche zu bekommen... ;-)