Klausureinsicht war mal komplett für'n Arsch
@benteg
Warum? Du darfst ja wenigstens ne Kopie der Klausur erstellen 
@nmetzinger na ja, ich konnte den halben Punkt für ne bessere Note nicht finden  
Ich wusste gar nicht, dass man sich eine Kopie machen darf...

@benteg
Das ist natürlich ärgerlich.

Man darf tatsächlich sehr viel in Einsichten machen. @gusser ist da ein Experte mit einigen Büchern zum Thema

@nmetzinger @benteg
Also Experte ist zu viel. Ein AStA (nicht unser) hatte da mal eine gute Übersicht, ich will schon seit Jahren mal eine machen(soon™). Kann die (meines Wissens) Standardwerke empfehlen:
- Morgenroth „Hochschulstudienrecht und Hochschulprüfungsrecht“
- Fischer/Jeremias/Dieterich „Prüfungsrecht“
tl;dr zur Kopie ist: Kopie muss immer möglich sein (Fragen, Antworten und Anmerkungen/Korrektur), die Form darf die Aufsicht entscheiden. Kosten dürfen maximal die Selbstkosten sein und auch nur, wenn dies in einer Gebührenordnung steht. Im Zweifel darf man abschreiben und muss dafür solange Zeit bekommen, wie man braucht. Copyright ist kein Argument. Alternativ per Mail als DSGVO-Anfrage stellen, dann muss die Uni eine maschinenlesbare Kopie inklusive Antworten, Fragen und Korrektur digital weiterleiten.
Hier die Info der HU Berlin
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/927057/anhang2-vermerk-kopien-pruefungsarbeiten-gutachten-2023-07-12.pdf
Ein guter #AStA hat so eine Seite hier
https://asta-swf.de/pruefungsrecht-und-klausureinsicht/
Der #FZS hat auch Infos:
https://www.fzs.de/wp-content/uploads/2024/07/PruefungsrechtA5_3mm.pdf
Aber bitte beachten #IAmNotALawyer