Ich hab gerade gelernt, dass der 6. Jugendschutz-Staatsvertrag komplett unrealistische Anforderungen an Jugendschutz auf Betriebsystemebene stellt. (Gerade § 12 (3) 1. ist technisch mMn. nicht umsetzbar)

Und es scheint auch dazu zu führen, dass in 3 Jahren keine alten Betriebsysteme (ohne Alterseinstellungen) mehr weiterverbreitet werden dürfen.

ZB. hier nachlesbar: https://www.media-perspektiven.de/mediaperspektiven-themenwelten/medienrecht-politik/sechster-staatsvertrag-zur-aenderung-medienrechtlicher-staatsvertraege

#JugendschutzStaatsvertrag #MedienStaatsvertrag #Jugendschutz #Altersverifikation

Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Hier kann der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV) als Volltext und als Volltext inklusive farblicher Markierungen der Änderungen als PDF abgerufen werden.

Das Ganze erinnert an die Problematik mit den kalifornischen Gesetzen um Altersverifikation auf Betriebsystemebene.

Hier ein Projekt, welches aufzeigt wie absurd solche Ansätze sind: https://agelesslinux.org

#AgelessLinux #Altersverifikation

Ageless Linux — Software for Humans of Indeterminate Age

Realistisch betrachtet: Solange jetzt nicht plötzich alle wieder auf PCs umsteigen, wird sich das aber nur auf iOS und Android beziehen durch § 12 (1) "[Betriebsysteme], die von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt werden". Ob jetzt jede Android-Version unterschiedlicher Hersteller ein eigenes Betriebsystem darstellt oder gar alle Modifikationen inklusive alle anderen Linux-Distros da mit einbezogen werden ist aber etwas fraglich und auch eine der unnötig schwammigen Formulierungen...