Ein Zuverdienst beim Arbeitslosengeld 1 ist offiziell möglich – die Realität sieht anders aus. Ein Freibetrag, der seit 24 Jahren eingefroren ist und heute real nur noch 105 € wert ist. Eine Stundengrenze, die Arbeitgebern kaum Planbarkeit lässt. Und eine Anrechnung, die jeden zusätzlich verdienten Euro oberhalb von 165 € faktisch bestraft.

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Wer das System kennt, bewegt sich exakt an der Grenze – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil jede Stunde mehr sich finanziell schlicht nicht rechnet.

https://www.buergergeld.org/news/alg-und-minijob-zuverdienst-lohnt-sich-kaum-noch/

#alg1 #zuverdienst
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ALG und Minijob 2026: Zuverdienst lohnt sich kaum noch

165 € im Monat – das ist die Grenze, bis zu der Arbeitslose beim ALG 1 dazuverdienen dürfen, ohne dass es auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Klingt

Bürgergeld
@why_not Selbst wenn man Bürgergeld/Grundsicherung und den Zuverdienst zusammenrechnet ist man unter Mindestlohn.