Ein Highlight aus dem ThürPAG-Entwurf:
Distanzelektroimpulsgeräte (= #Taser) gelten nicht nur als milderes Mittel zum Schlagstock (??), sie dürfen immerhin auch nicht gegen erkennbar Schwangere oder gegen Personen mit "dem äußeren Anschein nach vorhandenen Vorerkrankungen des Herzkreislaufsystems" eingesetzt werden.
Mit welchen medizinischen Superkräften Polizist*innen künftig ausgebildet werden, um genau das zu erkennen, verrät der Entwurf leider nicht...