"Rechtsmissbräuchliche #Datenauskunft: AG Darmstadt setzt klare Grenzen" #Rechtsmissbrauch

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AG Darmstadt, Urt. v. 4.3.2026 – 313 C 179/25

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Rechtsmissbräuchliche Datenauskunft: AG Darmstadt setzt klare Grenzen

Das AG Darmstadt verneint einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung. Unsere Kanzlei Föhlisch Rechtsanwälte hat den Beklagten in diesem Verfahren erfolgreich vertreten.