Bundesgerichtshof entscheidet, dass Chatnachrichten mitlesen unter Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) fällt, ein Mitlesen von Nachrichten ist also nur noch ab dem Zeitpunkt des Erlassens für Strafverfolgungsbehörden möglich.
Das Lesen alter Nachrichten erfordert laut BGH einen Online-Durchsuchungsbeschluss mit strengeren Anforderungen.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-chat-nachrichten-bgh-100.html
