Bundesgerichtshof entscheidet, dass Chatnachrichten mitlesen unter Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) fällt, ein Mitlesen von Nachrichten ist also nur noch ab dem Zeitpunkt des Erlassens für Strafverfolgungsbehörden möglich.

Das Lesen alter Nachrichten erfordert laut BGH einen Online-Durchsuchungsbeschluss mit strengeren Anforderungen.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-chat-nachrichten-bgh-100.html

#überwachung #tkü #bgh #polizei

Bundesgerichtshof: Polizei darf nicht alle Chat-Nachrichten lesen

Ermittlungsbehörden müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen, wenn sie bei Verdächtigen nicht nur neue, sondern auch alte Nachrichten lesen wollen.

tagesschau.de