Das Bundesverwaltungsgericht (@BVerwG_de ) hat die Klage im Rechtsstreit um das Einsichtsrecht der BfDI in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (@bnd ) als unzulässig abgewiesen (6 A 2.24). Das Urteil erschwert eine datenschutzrechtliche Kontrolle des BND aus Sicht der BfDI erheblich.
Mehr Infos unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html
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