„Anforderungen an Pseudonymisierung und #Anonymisierung“
werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
Lesen Sie selbst:
https://www.datenschutzverein.de/2026/02/menschen-daten-sensationen-rudis-bericht-aus-dem-datenzirkus-ergaenzt-um-franks-zugabe-kw-08-2026-die-dvd-edition/
werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
Lesen Sie selbst:
https://www.datenschutzverein.de/2026/02/menschen-daten-sensationen-rudis-bericht-aus-dem-datenzirkus-ergaenzt-um-franks-zugabe-kw-08-2026-die-dvd-edition/