Bei der FAZ sind sie schon wieder soweit, den 'Defätismus' zu brankmakren.
„Wer wie die Angeklagten … die Heimat mit defätistischen Parolen überfällt, wer den Glauben an den Sieg zu untergraben sucht, handelt als Verräter.“
Aus der Urteilsbegründung Roland Freislers gegen Hans und Sophie Scholl v. 22. Feb. 1943.
Wurde ab 1939 mit der 'Kriegssonderstrafrechtsverordnung' eingeführt als neuer Straftatbestand.
