Wer kann etwas zu §35 Abs. 6 StVO sagen?
" Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, [...]"
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#StVO #Autobubble #Fahrradbubble #fedihelp
Darf man sich also, wenn man Handwerker ist und irgendetwas mit Bau von Straßen zu tun hat und rot-weiss-rot am Fahrzeug hat, überall hinstellen und Gehwege befahren?
Wie kann sowas kontrolliert werden?
Und gilt dies auch, wenn Feierabend ist?
Denn der Einsatz kann es schließlich "morgen" erfordern.
Das Aufkleben von rot-weiss-rot kann offensichtlich in Eigenregie durchgeführt werden?
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@Zettelhexer @FalschparkenFFM @falschparken @radundtat @berlin_radler

@Bundesligatrainer @FalschparkenFFM @falschparken @radundtat @berlin_radler

Das Ziel des Paragrafen ist es ja, allen, die Instandhaltungsarbeiten an öffentlichen Einrichtungen zu erledigen haben, einen rechtssicheren Einsatz ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen.
"Der Handwerker" wird also wohl von einer Behörde beauftragt worden sein.
"soweit der Einsatz es erfordert" lässt natürlich einen Ermessensspielraum, aber um den kommt man auch nicht rum.

@Bundesligatrainer definiere "erfordert", wenn links neben dem verpflichtenden Radweg oder Gehweg 2oder mehr MIV- Fahrspuren sind, auf denen "im EINSATZ" gefahren oder auch gestanden werden kann, ohne Fuß/Radweg zu blockieen umd die schwachen Verkehrsteilnehmys in den AutomobimVerkehr zu zwingen #Abwägung #geringstesÜbel #SonderrechteExzess #fehlendesÖffentlichesInteresse