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Recht: Causa Kinz: Staatsanwaltschaft darf nicht ermitteln

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch darf gegen FPÖ-Landtagsvizepräsident Hubert Kinz kein Ermittlungsverfahren führen. Die Aussage von Kinz im Landtag Anfang Februar fällt unter die berufliche Immunität, so das Ergebnis der rechtlichen Prüfung der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Strafrechtliche Ermittlungen sind daher unzulässig.

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