Der Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung des Justizministeriums setzt auf Generalverdacht: Drei Monate anlasslose Überwachung für alle!
Dabei gibt es gar keine empirische Notwendigkeit für eine Vorratsdatenspeicherung, denn es geht längst ohne, und sonst gibt es grundrechtsschonende Alternativen.
Veraltete Behördenstrukturen dürfen kein Argument für Massenüberwachung sein.
Unsere Stellungnahme: https://d-64.org/stellungnahme-vds/