📌 Beweislast bei Lohnaufrechnung
Wird Lohn wegen angeblicher Schäden einbehalten, muss der Arbeitgeber dies lückenlos beweisen – bleibt der Nachweis aus, besteht der Anspruch auf volle Auszahlung, inklusive des unpfändbaren Teils. Das Urteil stärkt den Schutz der Arbeitnehmer.
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