Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die Kontokündigung ist erst mal ungültig.
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Etappensieg vor Gericht: Sparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen

Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die Kontokündigung ist erst mal ungültig.

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@tazgetroete ich verstehe es eh nicht!
Die Sparkasse Göttingen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, Vorsitzende des Verwaltungsrates ist die SPD Bürgermeisterin❗️
Muß ich davon ausgehen, daß die Bürgermeisterin dem Vorgehen der sparkassenangestellten zugestimmt hat❓@bundesvorstand_bot

@tazgetroete Ich kenne die Organisation nicht. Solange sie nicht verboten ist, muss sie auch ein Konto haben.

Und so eine Kündigung muss ohne Verurteilung unwirksam sein.

@tazgetroete zum Glück muss niemand bei diesen Lappen sein Konto eröffnen.