Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die Kontokündigung ist erst mal ungültig.
https://taz.de/!6146219
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@tazgetroete Ich kenne die Organisation nicht. Solange sie nicht verboten ist, muss sie auch ein Konto haben.
Und so eine Kündigung muss ohne Verurteilung unwirksam sein.