📌 Endgültiger Vertrag – Keine Rückkehr
Mit Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Wiedereinstellungsanspruch, auch wenn später Stellen frei werden. Die gezahlte Abfindung gilt als abschließender Ausgleich. #Arbeitsrecht #Abfindung #Rechtssicherheit
