📌 Endgültiger Vertrag – Keine Rückkehr
Mit Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Wiedereinstellungsanspruch, auch wenn später Stellen frei werden. Die gezahlte Abfindung gilt als abschließender Ausgleich. #Arbeitsrecht #Abfindung #Rechtssicherheit

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