Der Bundesgerichtshof hat heute darüber verhandelt, ob Patrick E., der Mahdi Ben Nacer erschossen hatte, zurecht nicht wg. Mord verurteilt worden ist. Die Bundesanwaltschaft hat sich den Argumenten der Nebenklage der Schwester von Mahdi angeschlossen. Am 13.01. wird das Urteil verkündet. Patrick E. hatte die Leiche zerstückelte und in den Rhein geworfen. Über der Hundehütte von E. stand „Wolfsschanze“, über dem Carport„Deutsches Schutzgebiet“. Bei der Arbeit war er nach der Aussage „ein richtiger Deutscher kauft nicht bei Juden“ abgemahnt worden. Auch NS-Literatur besaß er. Der Hamburger Rechtsanwalt Gehrecke vertrat am #BGH eine der Schwestern von Mahdi und beantragte im Falle der Aufhebung des Urteils die Sache an ein anders Landgericht (und nicht nach Waldshut-Tiengen) zu verweisen. Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft vollumfänglich an. Am Donnerstag (17.12.) findet in #Freiburg am Platz der alten Synagoge um 17 Uhr eine Gedenkkundgebung statt. #Rassismus #Justizproblem #Rickenbach https://rdl.de/beitrag/bundesanwaltschaft-hat-sich-den-argumenten-der-nebenklage-angeschlossen