„Ein Auto parkt auf dem Radweg, ein Dresdner zückte seine Kamera, fotografiert und zeigt den Halter an. Doch dann bekommt er Post von der Beauftragten für Datenschutz in Sachsen, weil auch der Autofahrer auf dem Foto war. Fragt sich: Darf man Autos im Parkverbot fotografieren?“
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/falschparker-datenschutz-foto-100.html