Existiert bei dem "der Fall sein" des Nichts und des Etwas als zwei überlagerte, sich ausschließende Zustände auch nicht das Problem, dass ein Wille nicht zugleich Etwas und das Gegenteil in Form des Nichts wollen kann, weil kein Wille den zwei überlagerten, sich ausschließenden Zuständen vorangeht, da Zeit nur innerhalb des Etwas existiert? #Etwas #Nichts