📌 RENTENSCHUTZ BEI BEWEISLAST
Das LAG Niedersachsen (Az.: 3 SLa 673/24 B) bestätigt: Eine Betriebsrente darf nur gekürzt werden, wenn der Arbeitgeber schlüssig beweist, dass eine unzulässige Begünstigung vorliegt. Die Beweislast liegt allein beim Unternehmen. #Arbeitsrecht #Betriebsrente #Beweislast

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/kuerzung-der-betriebsrente-wegen-ueberzahlung-wer-die-beguenstigung-beweisen-muss-69-zeichen/