Wenn die #Bundeswehr jetzt in unseren #Innenstädten #üben muss, dann braucht Sie ja die #Truppenübungsplätze nicht mehr, dann können wir diese Flächen jetzt ja wieder sinnvoll nutzen, für #Windparks zB.

So eine #Übung muss natürch auch mitten in der #Nacht passieren, weil #Stadtmenschen sowieso keine #Grundrechte kennen, sonst würden sie jetzt wegen #Ruhestörung die Bundeswehr verklagen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Art 20 GG - Einzelnorm