Manchmal sind Menschen vom Thema Transgeschlechtlichkeit nicht selbst betroffen und doch kreisen deren Gedanken unaufhörlich darum und sie müssen ständig gemeine und pathologisierende Kommentare dazu veröffentlichen.
Nun geht es bei einer Zwangsstörung (ICD-10 F42) nicht um den Inhalt, sondern um die Struktur: 1. Zwangsgedanken = aufdringliche, wiederkehrende Ideen und 2. Zwangshandlungen = wiederholte, ritualisierte Verhaltensweisen.
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Also, die Beschäftigung mit Transgeschlechtlichkeit an sich ist nicht krankheitswertig, nur die unkontrollierbare Fixierung darauf kann Teil einer Zwangsstörung sein.
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