Das Wechselmodell kann in Einzelfällen sinnvoll sein, als Standard ist es nicht geeignet.
Wenn häusliche Gewalt, dann Ausschluss des Gewalttätigen aus der Erziehungsberechtigung. Wer Gewalt ausübt, ist nicht befähigt, andere Menschen zu erziehen oder in entsprechenden Beziehungen zu stehen.