Gegen ihren Willen hat ein Mann Sex mit einer Frau. Er würgt und erniedrigt sie. Später gibt er Fehler zu. Dennoch werden die Ermittlungen eingestellt. Ein Justizskandal ist das nicht – aber ein Beispiel dafür, was im deutschen Sexualstrafrecht fehlt 👉 taz.de/!6123477
Anna S. reicht die Entschuldigung nicht. Denn dieser Abend, sagt sie, wiegt schwer. Eine Gynäkologin hat ihre Verletzungen dokumentiert. Ein Psychotherapeut hat eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Bis heute ist sie in Therapie.
Ende Oktober hat Frankreich ein Gesetz verabschiedet, das einer kleinen Revolution gleichkommt. Nach dem Fall von Gisèle Pelicot, die von ihrem Ehemann betäubt und Dutzenden Männern zur Vergewaltigung angeboten wurde, gilt im französischen Sexualstrafrecht nun „Ja heißt Ja“.
Frankreich setzt damit um, was 14 andere europäische Länder längst haben und was internationale Abkommen schon lange fordern – auch von Deutschland. Aber Deutschland sträubt sich.
Knapp zwei Jahre nach der Anzeige erhält Anna S. einen Brief der Staatsanwaltschaft: Die Ermittlungen wurden eingestellt.
„Das alles bedeutet nicht“, heißt es weiter, dass Anna S. nicht geglaubt würde. Es sei lediglich nicht zu erwarten, dass der Mann im Fall eines Prozesses verurteilt werden würde.
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Sexualisierte Gewalt in Berlin: Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen?

Gegen ihren Willen hat ein Mann Sex mit einer Frau. Die Ermittlungen werden eingestellt. Ein Beispiel dafür, was im deutschen Sexualstrafrecht fehlt.

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@tazgetroete
Edles Gericht, ich gestehe und bereue. Der Johannes reizte mich aber auch zu sehr; wie kann ein Mann so reizend sein. Und mir dann die Referenz verweigern. Nicht den Beischlaf wollt er mit mir haben. Ich war ausser mir darob, konnt nicht an mich halten. Unbezügelbar geil war mir, und besoffen war ich auch. Alle #MilderndeUmstände könnt ihr auf mich anwenden. Mir gar gratulieren könnt ihr, dass ich ihm nur den Kopf abgeschnitten und nicht auch noch den Schniedel dazu.

#hitbäck