Lebensmittelrecht ist echt strange.

https://www.ardmediathek.de/video/extra-3-spezial-der-reale-irrsinn/realer-irrsinn-likoer-ohne-ei-auf-der-anklagebank/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS85NTJkMTkzNS02M2NhLTQzZTMtYTIxYy1kODRkNjQzMDJiNTQ
zeigt, wie ein "Likör ohne Ei" - so der Eigenname - verboten werden soll (als Name), weil er sich damit zu dicht am geschützten "Eierlikör" positioniert (dessen vegane Alternative er sein könnte).

Das ist also so, als wenn man seinen Sekt "Schaumwein nicht aus der Champagne" nennen würde. Gleiches Spiel, "Champagner" ist EU-weit geschützt, Trittbrettfahrerei, aus die Maus.

Marketing, ey

extra 3 Spezial: Der reale Irrsinn: Realer Irrsinn: Likör ohne Ei auf der Anklagebank - hier anschauen

Ein Prozess um die wirklich wichtige Frage des Lebens: Darf ein Likör ohne Ei, Likör ohne Ei heißen oder ist es dann trotzdem Eierlikör?

Das Urteil wurde übrigens auf Ende dieses Monats verschoben, also Geduld.

Je mehr ich darüber lese, desto finsterer sieht es aus. Die EU hat bei derartigen Produkten eine Null-Toleranz-Politik installiert, die keinerlei Anspielungen, nicht einmal Abgrenzungen im Namen zulassen.

Weil Verbraucher ja mit dem Klammersack gepudert sind. Alle.

Hmpf. Und jetzt wollen sie schon wieder Zubereitungsformen wie Wurst oder Schnitzel unter einen ähnlichen Schutz stellen. Völlig gaga.

*trinkt einen Schluck Scheuermilch*

Interessanterweise hat das Gericht den Namen "Likör ohne Ei" zugelassen.

Da ist es nur verständlich, dass der klagende Verband (unter Leitung von Verpoorten *höhö*) dagegen angehen will. Schließlich wird ja offensichtlich eine Anspielung auf Liköre mit Ei, vulgo Eierliköre, vorgenommen, und - wie gesagt - da fährt die EU eine Null-Toleranz-Politik.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/veganer-likoer-darf-likoer-ohne-ei-heissen,eierlikoer-136.html

#Eierlikör #LikörohneEi #EU

Urteil: Veganer "Likör ohne Ei" darf Namen behalten

Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis "Likör ohne Ei" beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.

ndr.de