Barauszahlung von Sozialleistung: Ohne Konto keine Kohle?

Eine geplante Gesetzesänderung kann fatale Folgen für Obdachlose haben: Ab dem nächsten Jahr sollen Sozialleistungen nicht mehr bar ausgezahlt werden.

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Wo ist das Problem?

Anspruch auf ein #Basiskonto haben alle,die sich rechtmäßig in der EU aufhalten und noch kein Konto in D haben. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und #Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel,die aus rechtlichen o. tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (#Geduldete).

Bei ofW genügt die Angabe einer postalischen Anschrift.
Der Anforderung wird genüge getan zB durch "Rathaus Gemeinde X"

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Ergänzend:
Wer als #Obdachloser ofW #Sozialleistungen erhalten will, braucht SCHON JETZT eine postalische Adresse.