Studienstarthilfe: Wusstest du das schon?

Wenn du zum ersten mal studierst und direkt davor Sozialleistungen erhalten hast, kannst du bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn 1.000 € online beantragen.

Ausführliche Informationen und ob du berechtigt bist findest du unter www.bafög.de → Studienstarthilfe

Beratungsangebote rund ums Studium gibt es ausserdem bei uns und dem Studentenwerk!

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Für die Beantragung brauchst du außerdem den Bescheid zu deinen Sozialleistungen, deine Immatrikulationsbescheinigung und die IBAN sowie die Bund-ID.
Beantragen kannst du die Studienstarthilfe bist zum 30. November 2025!