Seit dem 24.09.2025 gilt die Allgemeinverfügung zum Betrieb von Mährobotern mit sofortigem Vollzug.
Automatisiert gemäht werden darf demnach von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang. Und damit klar ist welche Zeiten gelten, verlinkt die Verordnung https://sonne-heute.de/hamburg/
Aber es werden Ausnahmen definiert:
- Gründächer und igelsicher umzäunte Sportanlagen
- Erbringung des Nachweises "dass im konkreten Einzelfall keine Verletzungsgefahr für Igel oder andere kleine Wildtiere durch den Einsatz eines Mähroboters außerhalbder nach dieser Allgemeinverfügung erlaubten Betriebszeiten entsteht".
- öffentliches Interesse
- unzumutbare Härte
Hier nachzulesen:
https://www.hamburg.de/resource/blob/1100944/f8199ec52cf4995bfa12cbe3fdeb7fae/d-allgemeinverfuegung-maehroboter-data.pdf
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