#b2709 Berlin Palästina Versammlung Moritzplatz: Wiederholte Behinderung der Pressearbeit durch Teilnehmer der Versammlung. Zahlreiche Teilnehmer der Versammlung behinderten wiederholt die Pressearbeit, indem sie mit Tüchern die Kamerasicht verdeckten, Journalisten 1/4
verfolgten und bedrängten und sich immer wieder unmittelbar vor die Kamera stellten. Die Versammlung wurde von der Polizei Berlin aufgelöst, da es „fortwährend zu Straftaten, sowie zu einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und zur Behinderung von Medienschaffenden aus dem 2/4
Aufzug heraus gekommen ist“. Die wiederholte und gezielte Behinderung von Journalistinnen stellt einen gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit dar. Versammlungsteilnehmer versuchten, die Berichterstattung aktiv zu unterbinden. Positiv ist hervorzuheben, dass die 3/4
Polizei in ihrer Auflösungsverfügung explizit auch den Schutz der Pressearbeit benannte. Die Pressefreiheit auf Versammlungen ist durch Art. 5 Grundgesetz geschützt. #Pressefreiheit 4/4