"#Internetrecherche über #Bewerber und Prozessgegner"

-> Wegen eines Verstoßes gegen die #Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 1 lit. d #DSGVO, sprach das AG Düsseldorf (Urt. v. 19.8.2025 – 42 C 61/25) #Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO iHv 250 EUR zu!

https://www.ferner-alsdorf.de/internetrecherche-ueber-bewerber-und-prozessgegner/

Internetrecherche über Bewerber und Prozessgegner › Rechtsanwalt Ferner

Wenn das „Googeln“ zur datenschutzrechtlichen Falle wird: Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Informationen über andere Personen sammeln, grundlegend verändert.

Rechtsanwalt Ferner