@ElGrossKotzo Sie müssen sich anmelden. Trotzdem ist niemand verpflichtet, solchen Schnüffler*innen die Tür zu öffnen. Das Hereinlassen vom sogenannten Außendienst ist keine „Mitwirkungspflicht“, wie es gerne vom Jobcenter dargestellt wird.
Es kommt zum Beispiel vor, dass sie überprüfen wollen, ob es sich wie angegeben, um eine WG handelt, oder um eine Partnerschaft, eine "Einstandsgemeinschaft". Liegt eine Partnerschaft vor, dann muss das Jobcenter monatlich ein bißchen weniger bezahlen für die zweite Person. Dementsprechend versuchen sie oft WGs eine Partnerschaft zu unterstellen.