Wir machen die Erfahrung das #Anträge nicht bearbeitet werden, wenn nicht der ganze #Mietvertrag (Was bei 'Deutsche Wohnen' schon mal 90 Seiten sein können), oder wenn nicht der gesamte #Arbeitsvertrag vorliegt.
Ausreichend sind aber die leistungsrelevanten Teile!
Das geht aus dieser "Arbeitshilfe SGB II / Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte" aus der Tabelle auf Seite 12 und Seite 14 hervor: