Die #rechtlich​e #Verbindlichkeit des #International​en #Strafgerichtshof #IStGH #Haftbefehl​s kann nur #infrage #stellen, wer den #Geltungsanspruch des #Völkerrecht​s insgesamt in #Zweifel zieht. Der #Verpflichtung, den #IStGH #Haftbefehl zu #vollziehen, kann sich #Deutschland nur durch #Austritt aus dem #Römisch​en #Statut #entziehen. Es wäre ein #weitere​r #Nagel im #Sarg einer #regelbasiert​en #international​en #Ordnung.

#SZ, 7.12.24, #Meinung, S. 5, Peter #Müller - Was #Recht ist