Die Bundestagsverwaltung ist zum Schluss gekommen: Bei der Wahlplakat-Spende an die AfD im Winter handele es sich um eine unzulässige Strohmannspende.
Bundestagsverwaltung: Wahlplakat-Spende an AfD war unzulässig
Bundestagsverwaltung: Wahlplakat-Spende an AfD war unzulässig

Die Bundestagsverwaltung ist zum Schluss gekommen: Bei der Wahlplakat-Spende an die AfD im Winter handele es sich um eine unzulässige Strohmannspende.

ZDFheute
@zdfheute ok. Welche Konsequenzen hat Herr #conle denn jetzt zu befürchten?

@zdfheute
Aus dem Artikel:
"AfD will gegen Einbehalt der Spende klagen

In derartigen Fällen gilt, dass eine Partei nach dem Erkennen der tatsächlichen Umstände den Spendenbetrag unverzüglich an die Bundeskasse weiterleiten muss. Das hatte die Partei auch gemacht, "zur Verwahrung" und vorbehaltlich der abschließenden Klärung der Rechtslage. Die Partei entging so einer Zahlungsverpflichtung in dreifacher Höhe, die sonst fällig gewesen wäre.
Die AfD hat stets bestritten, dass es sich um eine Strohmannspende handele. Wie Bundesschatzminister Carsten Hütter der "Bild"-Zeitung sagte, wolle die Partei nun gegen den Einbehalt des Geldes klagen. "Aus unserer Sicht hat die Entscheidung der Bundestagsverwaltung keine rechtliche Grundlage."
"

@zdfheute Wenn man jetzt boshaft sein wollte, könnte man sich fragen, wie das denn passieren konnte.

Aber es ist ja Urlaubszeit.