@ADFC in https://www.adfc.de/artikel/beleuchtung-am-fahrrad schreibt ihr, dass Leuchten und Reflektoren ein "K" haben müssen. Wo steht das? In der StVZO finde ich nur, dass der rote Rückreflektor ein "Z" haben muss, mehr nicht. Könnt ihr das mal aufklären, oder ist das nur ein falsche Erzählung, die sich hartnäckig hält.

#fahrrad #fahrradbubble #stvzo

Beleuchtung am Fahrrad

Welche Beleuchtung gehört ans Rad? Die Technik hat große Sprünge gemacht und die Vorschriften sind nutzerfreundlicher geworden. Der ADFC gibt einen Überblick.

@cs42 Interessante Frage. Die Antwort findet sich in § 22a Absatz 2:
"Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
@Fahrradnerd da steht "Rückstrahler (§ 51 Absatz 2, § 51a Absatz 1, § 53 Absatz 4, 6 und 7, § 53b, § 66a Absatz 4 dieser Verordnung, § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);" und nichts von §67! Der wird nur bei Lichtquellen erwähnt.
@Fahrradnerd also ist die Frage, wo steht, dass Reflektoren nach einer "amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen". Das wird in 67a nur bei breiten Fahrrädern verlangt, soweit ich das verstehe,
@cs42 Guter Einwand! Hab noch eine Passage gefunden, § 67 (1): "Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen"
Und um den Einwand, dass sich das ja nur auf Lichtquellen bezieht, auszuräumen: Abs. 2 "Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel." Ich denke Reflektoren dürften "rückstrahlende Mittel" sein.
@Fahrradnerd ok, über diese Kette könnte das passen 😉